Immobilien Bewertungen

ÖBUV - Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die Anlässe für eine Immobilienbewertung sind vielfältig.

Häufig sind es Erb- und Schenkungsfälle, der Nachweis des (niedrigeren) gemeinen Wertes zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt, der beabsichtigte Kauf/Verkauf einer Immobilie, Verfahren vor einem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht oder durch die Vormundschaftsgerichte bestellte Betreuungsfälle.

Insbesondere die vorgenannten Anlässe erfordern die sorgfältige und genaue Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden. Sie bilden den Ausgangspunkt für die Beauftragung durch unsere Mandanten.

Wir sind spezialisiert auf Immobilienbewertungen in den Bereichen:

Unsere professionelle Gutachtenerstellung läuft in der Regel wie folgt ab:

Schritt 1

Telefonische | persönliche Abstimmung der individuellen Anforderungen.

Zunächst besprechen wir die Details des Bewertungsfalls mit unseren Mandanten. Hier führen wir telefonisch oder persönlich ein Gespräch, um Ihre individuellen Anforderungen abzustimmen.

Schritt 2

Übergabe der bewertungsrelevanten Unterlangen an uns.

Im Anschluss benötigen wir alle bewertungsrelevanten Unterlagen (wie z.B. Grundrisse, Baubeschreibungen, etc.). Diese Unterlagen werden durch unsere Mandanten zur Verfügung gestellt und/oder von uns bei den zuständigen Behörden eingeholt.

Schritt 3

Ortstermin.

Auf der vorgenannten Basis findet der Ortstermin statt, welcher die Informationen aus den Mandantengesprächen und den Bewertungsunterlagen komplettiert.

Schritt 4

Erarbeitung des Gutachtens.

Anschließend wird das Gutachten von uns mit größter Sorgfalt erstellt und in dreifacher Ausfertigung an unseren Mandanten ausgeliefert.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

In der Regel werden die Kosten für ein Gutachten auf der Basis der Verkehrswerte ermittelt. Wir orientieren uns hierbei an den Richtlinien des Landesverbandes Bayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige (LVS) sowie an den Vorgaben der örtlichen Gutachterausschüsse in den Städten und Landkreisen.

Wir besprechen zunächst telefonisch die individuelle Aufgabenstellung. Darauf basierend verschaffen wir uns anschließend einen groben Überblick über das Bewertungsobjekt. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen unseren Mandanten keine Kosten.

Auf der Grundlage der durchgeführten Recherche unterbreiten wir Ihnen im nächsten Schritt ein Honorarangebot mit den Angaben zur Terminabfolge für die Gutachtenerstellung. 

Für detaillierte Fragen sowie für ein Angebot stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.