Bewertung von Grundstücken
Grundstücke
Entwicklungsstufen von Grundstücken:
- Land- und Forstwirtschaft
- Rohbauland
- Bauerwartungsland
- baureifes Land
Der Bewertungsanlass
- Erbschaften
- Schenkungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Veräußerung / Erwerb
- Juristische Auseinandersetzungen
- Bilanzierung / Übertragung
- Due Diligence
Die Auftraggeber
- Grundstückeigentümer / Privatpersonen
- Steuerberater / Rechtsanwälte
- Amts-, Land-, und Oberlandesgerichte
- Unternehmen
Verkehrswerte sind abhängig von den Entwicklungszuständen der Grundstücke und von weiteren Grundstücksmerkmalen (Größe, Zuschnitt, Erschließung, u.v.m.)
In der Regel nimmt der Wert eines Grundstücks zu, je weiter es sich dem Entwicklungszustand „baureifes Land“ nähert.
Vom Zustand der „land- und forstwirtschaftliche Fläche“, über die – teilweise noch vage – Ausprägung des Zustandes „Bauerwartungsland“ und der sich dem Zustand der Bebaubarkeit nähernden Ausprägung „Rohbauland“ bis hin zum „baureifen Land“ liegen Wertsprünge von mitunter 1%-5% – 20% – 40% – 60% – 80%, gemessen am Wert für baureifes Land. Und auch für „baureifes Land“ gilt: Grundstückswert ist häufig nicht gleichbedeutend mit „Bodenrichtwert x Grundstücksfläche“.
Gerade bei hohen Bodenwerten ist eine sachgenaue Grundstückswertermittlung daher unabdingbar.